Die Krankenkassen erstatten meist einen Teil der Kosten.
Im Konsens mit den Kassenspitzenverbände übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatz-Krankenkassen Kosten für Ernährungsberatung und -therapie auf der Rechtsgrundlage nach §20 und §43 SGB V wie folgt:
dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder in bestimmten Lebenssituationen, in denen die Ernährung eine besonders wichtige Rolle spielt. Je nach Krankenkasse werden Zuschüsse gezahlt oder Bonuspunkte gutgeschrieben. Präventionsleistungen werden ohne Antrag bzw. ärztliche Verordnung bezuschusst.
Es werden drei Einzelberatungen oder die Teilnahme an Gruppenschulungen mit ca. 9-12 Std. bezuschusst.
Je nach Kasse schwanken die Zuschüsse für eine Präventionmaßnahme.
dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen, die durch Ernährung beeinflussbar sind. Bei Vorliegen einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung/Verordnung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen und die Ersatzkassen die Kosten für fünf Beratungen zwischen €150,00 - € 200,00, wobei die Erstberatung 60 Min. und die vier Folgeberatungen 30 Min. dauern. Dabei erstatten die Krankenkasse für die verpflichtende Erstberatung (60 Min.) einen höheren Betrag als für die Folgeberatungen (30 Min.). Privatkassen zahlen nach individueller Antragsstellung. BKKs zahlen nach Kostenvoranschlag häufig höhere Zuschüsse.
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