Unsere Leistungen werden von den Krankenkassen bis zu 100% erstattet.
Im Konsens mit den Kassenspitzenverbände übernehmen die gesetzlichen und Ersatz-Krankenkassen Kosten für Ernährungsberatung und -therapie auf der Rechtsgrundlage nach §20 und §43 SGB V wie folgt:
dient der Vorbeugung ernährungsabhängiger Erkrankungen oder in bestimmten Lebenssituationen, in denen die Ernährung eine besonders wichtige Rolle spielt.
Es werden Einzelberatungen oder die Teilnahme an unseren Präventionskursen bezuschusst.
Je nach Kasse schwanken die Zuschüsse zwischen
€ 75,00 bis € 150,00.
dient der Unterstützung bei ernährungsabhängigen Erkrankungen. Bei Vorlage einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung wird die Ernährungstherapie mit einem Betrag von € 150,00 bis € 300,00 erstattet. BKKs zahlen nach Kostenvoranschlag häufig 85-100 Prozent der Kosten. Privatkassen erstatten die Kosten nach individueller Antragstellung.
Hier eine Auswahl ernährungsinduzierter Krankenheiten:
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